Samstag, 2. September 2017

Kafkas Gemeinfreiheit/Übersetzungen/Ulysses/Max Brod

Ich schätze, dass man da was drehen könnte
Bei Übersetzungen bezogen auf den Übersetzer, bei Alternativausgaben auf den Verursacher, z.B. bei Kafka also die handschriftlichen Ausgaben?!
Oder ist das Original zu dominant, da, in der Rechtsprechung?
Bei komplexeren Übersetzungen scheint mir das relevant,
dass man sie dann nicht frei benutzen dürfte, darf: Joyce's "Ulysses", aber auch Homers "Odyssee".
Bei Kafka dürfte zumindest Brod eine Rolle spielen, der bei den meisten Werken ja Kafka neu erfand, durch seine Varianten und den Autor dadurch bekannt machte; die Ursprungsversionen hatten diese Qualität vielleicht ja nicht? Erst nachdem man sie las, wurden dann die unausgereiften Versionen interessant, teilweise allerdings die weitaus ausgereifteren, durch Brod verfälschten, verschlechterten Originale und trotzdem erfolgreich...
Also nicht ganz so einfach, die Thematik.
Kafka ist ja definitiv über 70 Jahre tot.

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