Ich
schätze, dass man da was drehen könnte
Bei
Übersetzungen bezogen auf den Übersetzer, bei Alternativausgaben
auf den Verursacher, z.B. bei Kafka also die handschriftlichen
Ausgaben?!
Oder
ist das Original zu dominant, da, in der Rechtsprechung?
Bei
komplexeren Übersetzungen scheint mir das relevant,
dass
man sie dann nicht frei benutzen dürfte, darf: Joyce's "Ulysses",
aber auch Homers "Odyssee".
Bei
Kafka dürfte zumindest Brod eine Rolle spielen, der bei den meisten
Werken ja Kafka neu erfand, durch seine Varianten und den Autor
dadurch bekannt machte; die Ursprungsversionen hatten diese Qualität
vielleicht ja nicht? Erst nachdem man sie las, wurden dann die
unausgereiften Versionen interessant, teilweise allerdings die
weitaus ausgereifteren, durch Brod verfälschten, verschlechterten
Originale und trotzdem erfolgreich...
Also
nicht ganz so einfach, die Thematik.
Kafka
ist ja definitiv über 70 Jahre tot.
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